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(mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt)
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Legende:
Versicherung ist...
obligatorisch
sehr empfehlenswert
prüfenswert
nur in Ausnahmefällen notwendig
nicht von Nutzen
Die Krankenversicherung
Comparis-Tipps zur Krankenversicherung (Grundversicherung)
  • Ein Kassenwechsel ist einfach und oft sehr lohnenswert. In der Grundversicherung ist der Prämienvergleich besonders einfach, da alle Krankenkassen die genau gleichen Leistungen versichern.
    Hier klicken zum Prämienvergleich
     
  • Die Krankenkassen haben für die obligatorische Grundversicherung eine vorbehaltlose Aufnahmepflicht. Darum können Sie unabhängig von Alter und Gesundheitszustand für die Grundversicherung Krankenkasse wechseln.
     
  • Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt ist, kann die Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliesssen und so Prämien sparen.
     
  • Hier können Sie sich darüber informieren, ob an Ihrem Wohnort auch ein günstigeres alternatives Versicherungsmodell HMO-, Hausarzt-, Telmed- oder LIGHT-Modell angeboten wird.
     
  • Für sehr viele Versicherte würde es sich lohnen, die Franchise (jährliche Kostenbeteiligung) zu erhöhen und damit Prämien zu sparen. Wählen Sie hier Ihre optimale Franchise.
     
  • Hier erfahren Sie, wie in Ihrem Wohnkanton die individuelle Prämienverbilligung geregelt ist.
Allgemeine Comparis-Tipps zu Zusatzversicherungen
  • Aus medizinischen Gründen benötigt niemand für Behandlungen in der Schweiz eine Zusatzversicherung.
     
  • Die Grundversicherung reicht gemäss Bundesamt für Sozialversicherung auch für die meisten Ferienreisen, denn bei notfallmässigen Behandlungen im Ausland übernimmt die Krankenversicherung die Heilungskosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Bei Reisen in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland und Japan wird eine Zusatzversicherung empfohlen. Allenfalls lohnt es sich auch, für Such-, Rettungs- und Rückführungskosten eine Reiseversicherung abzuschliessen.
     
  • Sie können die Grund- und die Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Kassen abschliessen. Einige wenige Kassen verlangen in diesem Fall bei den Zusatzversicherungen einen administrativen Kostenzuschlag.
     
  • Wer eine Zusatzversicherung abschliessen möchte, muss den Gesundheitsfragebogen seiner Krankenkasse beantworten. Beantworten Sie diesen unbedingt ehrlich und genau. Sollte sich herausstellen, dass unwahre oder unvollständige Angaben gemacht wurden, haben die Krankenkassen das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, Leistungen zu kürzen oder ganz zu verweigern.
     
  • Bei den Zusatzversicherungen kann eine Krankenkasse einen Versicherungsantrag ohne Begründung ablehnen, eine Person nur mit Vorbehalt versichern oder für ein erhöhtes Risiko einen Risiko-Prämienzuschlag verlangen.
     
  • Wer in Kantonen mit sehr guter medizinischer Infrastruktur wohnt, kann in der Zusatzversicherung die Spitaldeckung auf den Wohnkanton beschränken.
Comparis-Tipps zur ambulanten Zusatzversicherung
  • Diese Versicherung lohnt sich nur, wenn Sie sich die Möglichkeit kostspieliger alternativer Heilmethoden, Psychotherapie, Homöopathie durch Nicht-Schulmediziner oder Ähnliches offen halten möchten. Manche ambulante Zusatzversicherungen erstatten auch die Kosten für ein Fitness-Abo zurück.
     
  • Für Kinder kann es sich lohnen, (frühzeitig) eine Zusatzversicherung abzuschliessen, die Leistungen bei Zahnstellungskorrekturen erbringt.
     
  • Helsana bietet unter dem Namen "Top" eine günstige ambulante Krankenpflege-Zusatzversicherung an, die auch einen Gesundheits-Rechtsschutz enthält. Diese Versicherung ist empfehlenswert, wenn Sie ohnehin über eine ambulante Zusatzversicherung verfügen und nicht unbedingt eine umfassende Rechtsschutz-Versicherung abschliessen möchten. Der Gesundheits-Rechtsschutz ist beschränkt auf Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern (z.B. bei Behandlungsfehlern), Sozial- und Privathaftpflichtversicherern (z.B. bei Rentenansprüchen) sowie auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber haftpflichtigen Dritten. Hier gehts weiter zum Zusatzversicherungsvergleich.
Comparis-Tipps zur Spital-Zusatzversicherung
  • Eine Spitalzusatzversicherung ist nur dann notwendig, wenn Sie bei einem Spitalaufenthalt Wert legen auf die freie Klinik- und Arztwahl oder auf die Unterkunft in einem Einer- oder Zweierzimmer.
     
  • Vor dem Abschluss einer Spitalzusatzversicherung sollten Sie abklären, ob Ihr Arbeitgeber für das Personal zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung eine Spitalzusatz-Unfallversicherung abgeschlossen hat oder nicht.
     
  • Bei Spitalzusatzversicherungen lohnt sich der Prämien- und Leistungsvergleich besonders. Achten Sie bei der Wahl einer Spitalzusatzversicherung auch darauf, wie die Prämien im Alter oder nach Krankheit/Unfall ansteigen (Bonus-/Malus-System)
     
 
Die Privathaftpflicht-Versicherung
Comparis-Tipp für Paare
  • Sollten Sie noch aus alten Zeiten über zwei separate Privathaftpflicht-Versicherungen verfügen, so lohnt es sich, stattdessen neu eine gemeinsame, kostengünstigere Familienpolice zu wählen.
Allgemeine Comparis-Tipps zu Privathaftpflicht-Versicherungen
  • Wenn Sie für kleinere Schäden selbst aufkommen wollen, lohnt es sich, eine Privathaftpflicht-Versicherung mit Selbstbehalt abzuschliessen.
     
  • Selbst wenn Versicherungsschäden in der Höhe von mehreren Millionen Franken äusserst selten sind, so lohnt es sich dennoch, gegen einen kleinen Aufpreis die höhere Deckung zu versichern.
     
  • Manche Versicherungsgesellschaften gewähren einen Kombirabatt, wenn man die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung in einer gemeinsamen Police abschliesst.
     
  • Wenn Sie ein Eigenheim besitzen und nie Ferienhäuser oder Ferienwohnungen mieten, verursachen Sie keine Mieterschäden. Erkundigen Sie sich deshalb nach einer Privathaftpflicht-Versicherung ohne Deckung von Mieterschäden.
     
  • Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, überprüfen Sie, wie Ihre Haftpflicht-Versicherung Mieterschäden geregelt hat. Manche Versicherungen regeln den Selbstbehalt so, dass die Versicherten pro Zimmer je einmal einen Selbstbehalt tragen müssen. In diesem Fall lohnt sich wahrscheinlich der Wechsel zu einer Versicherung, die gegen eine höhere Prämie nur einen einzigen oder gar keinen Selbstbehalt verlangt.
     
  • Wählen Sie eine Versicherung mit jährlicher Kündigungsfrist.
Warum ist die Privathaftpflicht-Versicherung so wichtig?
Eine Privathaftpflicht-Versicherung ist für jedermann dringend notwendig. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund, Ihr Kind oder Sie selbst würden einen schweren Unfall verursachen. Ohne Haftpflicht-Versicherung haften Sie selbst für den verursachten Schaden und zwar unbegrenzt sowohl mit dem Privatvermögen als auch mit dem jetzigen und künftigen Einkommen. Mit einer Haftpflicht-Versicherung ist im Schadenfall die Gefahr einer finanziellen Katastrophe gebannt. Die Versicherung kommt für den gesamten Schaden auf. Zum Beispiel: Sachschaden, Heilungskosten, Schmerzensgeld, Entschädigung für den Lohnausfall oder gar eine Invaliditäts- oder Hinterlassenenrente. Häufiger wird die Haftpflicht-Versicherung allerdings wegen geringfügiger Mieterschäden in Anspruch genommen, wie verschmutzte Teppiche oder Lavaboschäden. (Ein Lavabo ist in der Regel bei der Haftpflicht-Versicherung zum Zeitwert versichert, bei der Hausratversicherung zum Neuwert.)

Für gewisse Risiken benötigen Sie eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung, zum Beispiel für Jagd, Extrem-Sportarten, Reiten mit ausgeliehenem Pferd, Halten von wilden Tieren. Ebenfalls eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung benötigen Sie für den Schaden, der an einem gelegentlich ausgeliehenen Fahrzeug entstehen kann, sowie für nebenberufliche, entlöhnte Tätigkeiten oder auch als selbständig erwerbstätige Person.
 
Die Hausratversicherung
Comparis-Tipp für Paare mit gemeinsamem Haushalt
  • Vermutlich verfügen Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin längst über eine einzige, gemeinsame Hausratversicherung. Ansonsten haben Sie hier ein grösseres Sparpotenzial entdeckt.
Comparis-Tipps zu Hausratversicherungen
  • Hier klicken zum Prämienvergleich für Hausratversicherungen: Es lohnt sich auf jeden Fall.
     
  • Überprüfen Sie alle paar Jahre, ob die Versicherungssumme noch ungefähr dem Wert Ihres Hausrats entspricht (pro Zimmer das Inventar erfassen). Somit riskieren Sie im Schadenfall keine Leistungskürzung wegen Unterversicherung.
     
  • Sie können Prämien sparen, indem Sie eine maximale Schadensumme vereinbaren, zum Beispiel CHF 2000 für den so genannten einfachen Diebstahl auswärts. Diese Schadensumme ist allerdings zu klein, wenn auch Laptop, teures Velo oder kostspielige Hobby-Utensilien gegen auswärtigen Diebstahl versichert werden müssen. Möglicherweise genügt Ihnen diese Summe bei Ferienreisen nicht.
     
  • Wählen Sie eine Hausratversicherung mit kurzer Vertragsdauer (Einjahrespolicen mit automatischer Verlängerung) oder mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. So können Sie später zu günstigeren Versicherern wechseln.
     
  • Generell wird der Neuwert des Hausrats versichert. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung insbesondere darauf, ob auch Velos und Skiausrüstung zum Neuwert versichert sein.
     
  • Manche Versicherungsgesellschaften gewähren einen Kombirabatt, wenn man die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung in einer gemeinsamen Police abschliesst.
     
  • Überprüfen Sie, ob Sie eine Mobiliarglas-Versicherung benötigen.
     
  • Die Gebäudeglas-Versicherung kann in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ist der Abschluss einer Gebäudeglas-Versicherung empfehlenswert, für Mieterinnen und Mieter ist sie nicht unbedingt notwendig.
     
  • Verlangen Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft, dass sie das Implosionsrisiko mitversichert. Damit sind ein durch Implosion zerstörtes Fernsehgerät und die Folgeschäden am Hausrat mitversichert.
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch entstehen. Sie übernimmt die Schäden, die an Haushaltgegenständen, Mobiliar, Kleidung, Sportgeräten etc. entstehen, nicht aber Gebäudeschäden.
 
Die Unfallversicherung
Comparis-Tipp für nicht Erwerbstätige und für Personen mit geringer Erwerbstätigkeit
  • Viele Krankenkassen empfehlen insbesonders nicht Erwerbstätigen und Personen mit geringer Erwerbstätigkeit sowie Kindern/Jugendlichen eine Unfall-Summenversicherung, denn diese Personengruppen geniessen nach einem Unfall nur einen eng begrenzten Versicherungsschutz. Die Unfall-Summenversicherungen richten bei unfallbedingtem Tod oder unfallbedingter Invalidität eine Kapitalzahlung aus. Diese Versicherungen sind im Vergleich zu den Invaliditäts-Risikoversicherungen der Lebensversicherungsgesellschaften sehr günstig und darum prüfenswert. Doch das Risiko der krankheitsbedingten Invalidität ist damit nicht versichert. Die krankheitsbedingte Invalidität ist aber weitaus häufiger als die unfallbedingte. Wer es sich leisten kann, prüfe darum stattdessen den Abschluss einer Invaliditäts-Risikoversicherung.
Comparis-Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind, versichert Sie der Arbeitgeber vollumfänglich gegen Unfälle. Sie können also Krankenkassen-Prämien sparen: Schliessen Sie bei Ihrer Krankenversicherung die Unfallversicherung aus, denn sie nützt Ihnen absolut nichts.
     
  • Falls Sie an einer Unfall-Zusatzversicherung interessiert sind, erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrem Arbeitgeber über welchen Versicherungsschutz Sie bei einem Unfall verfügen (Heilungskosten, Taggeld, Renten).
     
  • Möglicherweise benötigen Sie für Risikosportarten eine Zusatzversicherung. Wer nämlich ein Wagnis eingegangen ist, einen Unfall grobfahrlässig herbeigeführt oder an Unruhen teilgenommen hat, muss mit Leistungskürzungen oder -verweigerung rechnen. Die Taggelder, die Invaliden- oder Hinterlassenenrente wie auch die Integritäts- und Hilflosenentschädigung können gekürzt werden.
     
  • Wer besonders unvorsichtig Auto fährt (Natel, übersetzte Geschwindigkeit, ohne Sicherheitsgurte), tut gut daran, sich gegen eine allfällige Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit zusätzlich zu versichern.
Weitere Informationen zur Unfallversicherung
  • Eine Unfallversicherung ist obligatorisch.
     
  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt) ist man gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) vom Arbeitgeber gegen Unfälle versichert.
     
  • Wer nicht oder weniger als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt ist, muss sich bei der Krankenkasse gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gegen Unfall versichern.
Was deckt die Unfallversicherung der Krankenkasse?
Wer nicht erwerbstätig ist, muss sich gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) obligatorisch bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichern. Die Unfallversicherung gemäss KVG deckt die Heilungskosten und bei einem Spitalaufenthalt die Spitalkosten der allgemeinen Abteilung. Wenn wegen eines Unfalls Heilungs- oder Spitalkosten entstehen, werden diese von der Versicherung übernommen. Von den aus der Grundversicherung bezahlten Leistungen müssen die Versicherten eine Kostenbeteiligung, die sogenannte Franchise und einen Selbstbehalt von 10% übernehmen.

Die Kosten werden weltweit bis zum doppelten Schweizer Tarif ganz übernommen. Bei Reisen in die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan empfiehlt das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Unfall-Zusatzversicherung.
Wie bin ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gegen Unfall versichert?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt) wird man vom Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfälle versichert. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bietet einen umfassenderen Schutz als die Unfallversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Darum ist es absolut nutzlos, wenn Angestellte die Unfallversicherung bei der Krankenkasse eingeschlossen haben. Mit dem Unfallausschluss bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) können Prämien gespart werden.

Das UVG deckt wie das KVG weltweit die Heilungskosten bei Unfällen (höchstens bis zum doppelten Betrag der Kosten für die gleiche Massnahme im teuersten Spital der Schweiz). Zusätzlich gewährt das UVG noch folgende Leistungen: Taggelder, Integritätsentschädigungen, Invaliden- und Hinterlassenenrenten. Bei Lohnausfall ist zu berücksichtigen, dass das Taggeld den Lohn erst ab dem 3. Tag zu 80 Prozent ersetzt und nur bis zur Höhe von CHF 106'800 Jahreslohn (Unfälle ab 1.1.2000).
Was passiert, wenn ich in der Freizeit verunfalle?
  • Wer weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber erwerbstätig ist, ist durch diesen während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg von und zur Arbeit versichert (Berufsunfall). Für Unfälle in der Freizeit muss bei der Krankenkasse eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.
     
  • Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber erwerbstätig ist, wird von diesem obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert und zwar gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG). Man ist also rund um die Uhr gemäss UVG unfallversichert.
Benötige ich eine Unfall-Zusatzversicherung?
  • Aus medizinischen Gründen ist niemand auf eine Unfall-Zusatzversicherung angewiesen.
     
  • Bei Reisen in die USA, Kanada, Australien und Japan empfiehlt das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Unfall-Zusatzversicherung. Die Unfallversicherung vergütet nämlich die Heilbehandlungen im Ausland nur bis zum doppelten Betrag der Kosten, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Bei dieser Unfall-Zusatzversicherung ist darauf zu achten, dass die Kosten im Ausland und die Rücktransportkosten voll gedeckt sind.
     
  • Wer bei einem Unfall über die freie Arztwahl verfügen will oder eine private oder halbprivate Spitalunterkunft wünscht, benötigt ebenfalls eine Unfall-Zusatzversicherung.
     
  • Manche Arbeitgeber haben für ihre Arbeitnehmenden freiwillig eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen, um beispielsweise vollen Lohnersatz ab erstem Tag in unbeschränkter Höhe gewährleisten zu können. Erkundigen Sie sich danach.
 
Die Rechtsschutz-Versicherung
Comparis-Tipps zur Privatrechtsschutz-Versicherung:
  • Beurteilen Sie vor dem Abschluss einer Privatrechtsschutz-Versicherung Ihr Risiko, in einen grösseren Rechtsstreit zu gelangen, beispielsweise mit dem Arbeitgeber oder Vermieter oder wegen Kauf-, Miet- und anderen Verträgen oder wegen Aufträgen.
     
  • Beachten Sie, dass arbeitsrechtliche Prozesse mit einem Streitwert bis zu CHF 30'000.- und Verfahren vor mietrechtlicher Schlichtungsbehörde kostenlos sind, ebenso die Verfahren vor Sozialversicherungsgericht. Zudem gibt es die Möglichkeit unentgeltlicher Rechtsbeistandschaft, falls der Anwaltsbeizug als nötig betrachtet wird und man sich diese Kosten nicht leisten kann.
     
  • Helsana bietet unter dem Namen "Top" eine günstige ambulante Krankenpflege-Zusatzversicherung an, die auch einen Gesundheits-Rechtsschutz enthält. Diese Versicherung ist empfehlenswert, wenn Sie ohnehin über eine ambulante Zusatzversicherung verfügen und nicht unbedingt eine umfassende Rechtsschutz-Versicherung abschliessen möchten. Der Gesundheits-Rechtsschutz ist beschränkt auf Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern (z.B. bei Behandlungsfehler), Sozial- und Privathaftplichtversicherern (z.B. bei Rentenanpsrüchen) sowie auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber haftpflichtigen Dritten. Hier gehts weiter zum Zusatzversicherungsvergleich.
Comparis-Tipp zur Verkehrsrechtsschutz-Versicherung:
  • Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist für alle Personen prüfenswert, nicht nur für Automobilistinnen und Automobilisten, sondern auch für Fussgängerinnen und Fussgänger. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten betreffend Rückenschäden, Schleudertraumata resp. Rentenhöhe oder Arbeitsfähigkeitsgrad kann es rasch zu kostspieligen Rechtsverfahren kommen. Die Jahresprämie ist bescheiden im Vergleich zum Honoraransatz einer Anwältin oder eines Anwalts.
Allgemeine Comparis-Tipps zu Rechtsschutz-Versicherungen
  • Prüfen Sie, ob Sie bereits über einen Rechtsschutz verfügen (bei anderen Versicherungen oder Krankenkassen inbegriffen oder als Verbandsmitglied von Gewerkschaften, Mieterverband etc.).
     
  • Die Prämienunterschiede können 100 und mehr Prozent betragen. Es lohnt sich also, mehrere Offerten einzuholen.
     
  • Bevorzugen Sie eine Rechtsschutzversicherung, bei der Sie im Schadenfall die Anwältin/den Anwalt selbst wählen können. Die von Versicherungsgesellschaften angestellten Juristinnen und Juristen tendieren eher dazu, rasch in einen Vergleich einzuwilligen oder einen Prozess als aussichtslos zu bezeichnen. Freie Anwältinnen und Anwälte sind bezüglich Prozesskosten keinem Druck ausgesetzt.
     
  • Wählen Sie eine Rechtsschutzversicherung mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit.
     
Was deckt die Rechtsschutz-Versicherung?
Rechtsschutzversicherungen übernehmen Prozesskosten. Es gibt Verkehrs- und Privatrechtsschutzversicherungen sowie Kombiprodukte.

Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für juristische Auseinandersetzungen mit Versicherungen, mit Schädigern (zum Beispiel Unfallverursacher), mit Vertragspartnern oder für Straf- und Administrativverfahren, die im Zusammenhang mit Vorfällen im Verkehr entstanden sind.

Die Privatrechtsschutz-Versicherung deckt die Prozesskosten bei Vertragsstreitigkeiten, vor allem aus Kauf-, Miet-, Werk-, Darlehens- und Arbeitsverträgen. Nicht gedeckt sind die Prozesskosten bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Bauprozessen, Steuerverfahren, noch bei den meisten Strafverfahren. Arbeitsrechtliche Prozesse mit einem Streitwert bis zu CHF 30'000 und Verfahren vor mietrechtlicher Schlichtungsbehörde sind kostenlos, ebenso die Verfahren vor Sozialversicherungsgericht. Zudem gibt es die Möglichkeit unentgeltlicher Rechtsbeistandschaft, falls der Anwaltsbeizug als nötig betrachtet wird und man sich diese Kosten nicht leisten kann.
 
Die Lebensversicherung
Die vier Kategorien von Lebensversicherungen:
  • Todesfall-Risikoversicherungen
     
  • Invaliditäts-Risikoversicherungen (Invalidität durch Krankheit, Invalidität durch Unfall oder Invalidität durch Krankheit und Unfall)
     
  • Altersvorsorge
     
  • Gemischte Lebensversicherungen (Kombination von Altersvorsorge und Risikoversicherung)
     
Comparis-Tipps zu Lebensversicherungen für Paare ohne Kinder
  • Todesfall-Risikoversicherung:
    Eine Todesfall-Risikoversicherung ist dann prüfenswert, wenn Ihre Gattin oder Ihr Gatte von Ihrem Einkommen abhängig ist, um den eigenen Lebensstandard sichern zu können und die Renten der AHV und der Pensionskasse dafür nicht genügen.
     
  • Invaliditäts-Risikoversicherung:
    Viele Krankenkassen bieten günstige Versicherungen an, welche bei unfallbedingter Invalidität oder unfallbedingtem Tod die vereinbarte Summe auszahlen. Dabei ist die krankheitsbedingte Invalidität weitaus häufiger als die unfallbedingte und generell erst noch schlechter durch die Sozialversicherungen abgedeckt. Sichern Sie darum für den Fall einer krankheitsbedingten Invalidität Ihren Lebensstandard und denjenigen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin mit einer Lebensversicherung in der Form einer Invaliditäts-Risikoversicherung.

    Nicht erwerbstätige Personen:
    Ohne Erwerbstätigkeit fehlt Ihnen sowohl der Versicherungsschutz einer Pensionskasse, als auch eine Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG). Darum erachtet Comparis in diesem Fall die Invaliditäts-Risikoversicherung als prüfenswert. Damit würde im Falle einer Invalidität die geringfügige IV-Rente mit einer Versicherungsrente ergänzt.

    Erkundigen Sie sich zudem bei der AHV-Ausgleichskasse Ihrer Gemeinde, ob Sie oder Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin in den letzten Jahren genügend AHV/IV-Beiträge geleistet haben. Bei Beitragslücken verlieren Sie Ihren Anspruch auf eine volle AHV- oder IV-Rente. Beitragslücken können fünf Jahre rückwirkend gedeckt werden.

    Erwerbstätige Personen:
    Bei einer unfallbedingten Invalidität sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert, sofern Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber erwerbstätig sind. Comparis erachtet darum die Invaliditäts-Risikoversicherung insbesonders für den Fall einer krankheitsbedingten Invalidität als prüfenswert.
     
Weitere Comparis-Tipps zur Invaliditäts-Risikoversicherung:
  • Krankheitsbedingte Invalidität ist rund vier Mal häufiger als unfallbedingte Invalidität. Dennoch besteht gerade bei krankheitsbedingter Invalidität oft eine erhebliche Vorsorgelücke. Klären Sie darum Ihre finanzielle Situation in diesem Fall besonders genau ab. Ab einer Invalidität von 40 Prozent und mehr können Sie mit einer Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) rechnen. Die Höhe der Invaliditätsrente, die Sie von Ihrer Pensionskasse erhalten würden, ist im Ihnen jährlich zugestellten persönlichen Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse ersichtlich. Weitere Angaben finden Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse.
     
  • Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind, muss Sie Ihr Arbeitgeber obligatorisch nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichern. Die Unfallversicherung nach UVG zahlt schon bei kleineren Lohnausfällen eine Rente aus, die zusammen mit der IV- und der Pensionskassen-Rente maximal 90 Prozent des Lohnes abdeckt. Darum können Sie als erwerbstätige Person die Invaliditäts-Risikoversicherung mit Unfallausschluss abschliessen und damit Prämien sparen. Die Unfallversicherung versichert gemäss Art. 15 UVG und Art. 22 ff UVV den Jahreslohn bis maximal CHF 126'000 (aktueller Stand 1.1.2008).
     
  • Sie können zudem bei der Invaliditäts-Risikoversicherung Prämien sparen, indem Sie eine Wartefrist von 24 Monaten vor der ersten Rentenzahlung vereinbaren. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn sich Ihr Arbeitgeber verpflichtet hat, bei Lohnausfall durch Krankheit den Lohn während 720 Tagen weiterzubezahlen. Die entsprechende Regelung finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag.
     
  • Wer teilzeitlich erwerbstätig ist, sollte besonders genau beachten, wie die Rentenberechnung geregelt ist. Nicht entlöhnte Tätigkeiten wie Haushaltführung und Kinderbetreuung müssten bei der Berechnung mitberücksichtigt werden, zum Beispiel mit einem Betätigungsvergleich vor und nach Eintritt der Invalidität. Die Rentenberechnung ist in den Versicherungsbedingungen der Invaliditäts-Versicherung geregelt.
     
Generelle Comparis-Tipps zur privaten Altersvorsorge (Alterssparen in der 3. Säule):
  • Ziehen Sie für eine umfassende Vorsorgeanalyse einen von Banken und Versicherungen unabhängigen Berater zu.
     
  • Klären Sie spätestens 15 bis 20 Jahre vor Erreichen des Rentenalters Ihren Finanzbedarf im Alter ab, denn oft reichen die AHV-Rente und die Rente der Pensionskasse nicht aus. Mit der 3. Säule können Sie frühzeitig beginnen, allfällige Vorsorge-Lücken zu schliessen und so auch vom Zinseszins-Effekt profitieren.
     
  • Wer Beiträge an die dritte Säule leistet, sollte diese nach Möglichkeit schon Anfang Jahr einzahlen, denn die Rendite auf dem Vorsorgekonto ist höher als auf Postcheck-, Privat- oder Salärkonten.
     
  • Von einer gemischten Lebensversicherung ist in der Regel eher abzuraten. Bei der gemischten Lebensversicherung ist die Versicherung der Risiken Invalidität und Tod mit dem Alterssparen (3. Säule) kombiniert. Die gemischte Lebensversicherung ist nur dann empfehlenswert, wenn jemand die Risiken Invalidität und Tod wirklich versichert haben sollte, garantiert längerfristig über genügend finanzielle Mittel verfügt und nur unter einem gewissen Zwang sparen kann.
     
  • Bedenken Sie, dass Sie grössere Kapitalverluste in Kauf nehmen müssen, wenn Sie in einer finanziellen Krise dazu gezwungen sind, eine Lebensversicherung aufzulösen. Jede fünfte Lebensversicherung wird vorzeitig aufgelöst.
     
  • Comparis empfiehlt, die Risiken Invalidität und Tod bei einer Lebensversicherung zu versichern und für das Alterssparen (3. Säule) eine Bank zu wählen. Einen Vergleich von 3.-Säule-Konten finden Sie hier. Die Versicherer werben mit unverbindlichen Überschuss-Versprechen für ihre Produkte. Banken haben in der Vergangenheit gemäss verschiedenen Untersuchungen generell höhere Renditen erzielt als Lebensversicherer und bieten zudem einen wesentlichen Vorteil: Man muss bei ihnen keine Sparverpflichtung eingehen.
     
Allgemeine Informationen zu Lebensversicherungen
  • Die Risikoversicherungen kann man mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit abschliessen.
     
  • Bei Lebensversicherungen werden im Todesfall die Erben gegenüber Schuldnern bevorzugt. Die Versicherungsleistungen müssen nicht in die Erbmasse fallen, was besonders interessant ist, wenn das Erbe allenfalls wegen Überschuldung ausgeschlagen werden müsste. Und wenn die Ehepartnerin/der Ehepartner oder die eigenen Kinder begünstigt sind, ist das Lebensversicherungsvermögen im Falle einer Betreibung geschützt.
     
  • Allgemeines zur Todesfall-Risikoversicherung:
    Mit einer Todesfall-Risikoversicherung kann man den Lebensstandard der Hinterbliebenen sichern. Man versichert den Lohnausfall resp. die Mehrkosten für die externe Haushaltführung und Kinderbetreuung. Wenn die versicherte Person vor Ablauf des Versicherungsvertrags stirbt, zahlt die Versicherung das vereinbarte Todesfallkapital aus. Erlebt die versicherte Person das Ende der Vertragsdauer, so muss die Versicherung nichts auszahlen.
     
  • Allgemeines zur Invaliditäts-Risikoversicherung: Mit einer Invaliditäts-Risikoversicherung für die krankheits- und/oder unfallbedingte Invalidität kann man den eigenen Lebensstandard sowie denjenigen der Hinterbliebenen sichern. Man versichert den Lohnausfall respektive die Mehrkosten für externe Haushaltführung und Kinderbetreuung. Besonders bei der krankheitsbedingten Invalidität bestehen oft grosse Einkommenslücken, welche mit einer Invaliditäts-Risikoversicherung gedeckt werden können.
     
  • Allgemeines zur privaten Altersvorsorge:
    Mit einer Lebensversicherung kann man im Hinblick aufs Alter sparen und sich so nebst der AHV und der allfälligen Pensionskasse eine dritte Säule der Altersvorsorge aufbauen. comparis.ch empfiehlt, für die dritte Säule statt eines Versicherers eine Bank zu wählen. Es gibt die so genannte Säule 3a (gebundene Vorsorge) und die Säule 3b (freie Vorsorge). Die Säule 3a ist steuerlich begünstigt, ob sie nun bei einer Bank oder bei einem Lebensversicherer erfolgt (Abzüge beim Einkommen, Kapital erst bei der Auszahlung moderat besteuert). Die Säule 3a steht nur Erwerbstätigen vor dem Rentenalter zur Verfügung. Die Säule 3b (freie Vorsorge) hat den Vorteil, dass die im Todesfall Begünstigten sowie die Vertragsdauer wählbar sind und dass es eine grosse Produktevielfalt gibt.
     
  • Allgemeines zur gemischten Lebensversicherung:
    Gemischte Lebensversicherungen umfassen sowohl die Altersvorsorge als auch die Todesfall- und Invaliditäts-Risikoversicherungen. Für den Verkauf dieser Kombiprodukte erhalten Versicherungsvertreter in der Regel höhere Provisionen als für andere Lebensversicherungen. Darum sind sie auch weit verbreitet. comparis.ch rät jedoch von der gemischten Lebensversicherung ab. Siehe dazu den Abschnitt "Generelle Comparis-Tipps zur privaten Altersvorsorge (Alterssparen in der 3. Säule)".