Der Eigengebrauch von Grundstücken resp. Immobilien wird vom Steueramt als Naturalleistung und damit als Einkommen betrachtet. Der Fiskus verwendet zur Festlegung dieses potenziellen Einkommens den Betrag, den der Eigentümer durch Fremdvermietung des Objektes verdienen würde. Dieser Wert wird dann als Eigenmietwert bezeichnet.