Wohnung: Eine Wohnung, die keinem Spezialfall zugeteilt werden kann, wird für die Berechnung der Vergleichsmiete als "Wohnung" bezeichnet. Loft: Ehemalige Fabrikationsliegenschaften, Lagerhallen und Werkstätten, die zu Wohnzwecken umgebaut wurden. Sie verfügen in der Regel über keine Einbauten, abgesehen von den Nassräumen und Versorgungseinrichtungen. Die Architektur der Gebäude mit den großflächigen Industrieverglasungen, Gusssäulen, Stahlträgern etc. und die Grosszügigkeit der Räume sowohl in der Fläche als auch in der Höhe bleiben erhalten und bestimmen das Erscheinungsbild und den Charme dieser Wohnungen. Maisonettewohnung: Eine Maisonettewohnung (auch Duplexwohnung genannt) ist eine Wohnung mit zwei oder mehr Geschossen. Studio: Kleine 1-Zimmerwohnung mit Kochnische oder Kochschrank. Attikawohnung: Wohnung im Dachgeschoss mit eigener Terrasse. Dachwohnung: Wohnung im Dachgeschoss mit abgeschrägten Wänden, ohne Terrasse. Einfamilienhäuser: Zurzeit könnnen in der Vergleichsmiete keine Einfamilienhäuser erfasst und berechnet werden, da die Anzahl vermieteter Einfamilienhäuser sehr gering ist und andere Kriterien als bei Wohnungen analysiert werden müssen.