Kosten für das Altersheim: Wer zahlt in der Schweiz?

Die Kosten für die Pflege im Alter sind erheblich. Was die Grundversicherung nicht übernimmt, geht zu Lasten der Pflegebedürftigen.

14.05.2019

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Wer übernimmt die Kosten bei Langzeitpflege?

iStock / Bojan89

Professionelle Pflege ist teuer. Monatlich können Kosten von bis zu 8’000 Franken entstehen. Diese werden zu unterschiedlichen Teilen von der Krankenkasse, den Patienten selber und der öffentlichen Hand finanziert.

1.Wer finanziert die Pflege zu Hause?
2.Was zahlt die Krankenkasse an die ambulanten Pflegekosten?
3.Was zahlen Kunden der Spitex?
4.Wer übernimmt die Restkosten der ambulanten Pflege?
5.Wer finanziert die Pflegekosten im Heim?
6.Was zahlt die Krankenkasse an die stationären Pflegekosten?
7.Was zahlt der/die Heimbewohner/in?
8.Wer übernimmt die Restkosten der stationären Pflege?
9.Unterstützung bei der Finanzierung von Nicht-Pflegeleistungen
10.Wie werden pflegende Angehörige entschädigt?
Zum Ratgeber: Leben im Alter

Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse und die öffentliche Hand an den Pflegekosten ist eine ärztliche Verordnung gemäss KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Nicht-pflegerische Leistungen wie z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln, Begleitung bei Arztbesuchen wie auch Nachtwachen oder Mahlzeitendienst müssen vollumfänglich von den Patienten selbst berappt werden.

Wer finanziert die Pflege zu Hause?

Bei ambulanten Pflegedienstleistungen durch Fachpersonen (z.B. Spitex) zahlen Pflegebedürftige deutlich weniger als bei der stationären Pflege. Die Kosten für ärztlich verschriebene Pflege zu Hause werden zu folgenden Anteilen von der Krankenkasse, den Spitex-Kunden und der öffentlichen Hand bezahlt.

Was zahlt die Krankenkasse an die ambulanten Pflegekosten?

Leistungen Kostenübernahme* (CHF/h)
Grundpflege (Essen und Trinken, Waschen, Anziehen, Mobilisieren etc.)
52.60
Untersuchung und Behandlung (Medikamentenabgabe, Wundversorgung, Blutdruckmessung etc.)
63.00
Abklärung und Beratung (Pflegeplanung, Anleitung bei Medikamenteneinnahme etc.)
76.90

Was zahlen Kunden der Spitex?

Patienten zahlen neben der Franchise und dem Selbstbehalt eine kantonal unterschiedliche Patientenbeteiligung, die aber maximal 15.35 Franken pro Tag beträgt.

Wer übernimmt die Restkosten der ambulanten Pflege?

Die übrigen Kosten, welche nicht von der Krankenkasse oder den Kunden der Spitex getragen werden, übernimmt die öffentliche Hand (Kantone bzw. Gemeinden).

Wer finanziert die Pflegekosten im Heim?

Die Kosten der stationären Pflege werden von der Krankenkasse, dem/der Heimbewohner/in und der öffentlichen Hand bezahlt. Die Pflegebedürftigen müssen dabei jedoch tiefer in die Tasche greifen. Wie im ambulanten Bereich gehen die Kosten für nicht-pflegerische Leistungen für Hotellerie (Zimmer, Verpflegung, Wäsche etc.) ebenfalls voll zu Lasten der Bewohner.

Was zahlt die Krankenkasse an die stationären Pflegekosten?

Pflegestufe Pflegebedarf Kostenübernahme* (CHF/h)
1
bis 20 Min.
CHF 9.60
2
von 21 bis 40 Min.
CHF 19.20
3
von 41 bis 60 Min.
CHF 28.80
4
von 61 bis 80 Min.
CHF 38.40
5
von 81 bis 100 Min.
CHF 48
6
von 101 bis 120 Min.
CHF 57.60
7
von 121 bis 140 Min.
CHF 67.20
8
von 141 bis 160 Min.
CHF 76.80
9
von 161 bis 180 Min.
CHF 86.40
10
von 181 bis 200 Min.
CHF 96
11
von 201 bis 220 Min.
CHF 105.60
12
mehr als 220 Min.
CHF 115.20

Was zahlt der/die Heimbewohner/in?

Heimbewohner/innen zahlen neben der Franchise und dem Selbstbehalt eine kantonal unterschiedliche Patientenbeteiligung, die aber maximal 21.60 Franken pro Tag beträgt.

Wer übernimmt die Restkosten der stationären Pflege?

Die übrigen Kosten, welche nicht von der Krankenkasse oder von dem/der Heimbewohner/in getragen werden, trägt die öffentliche Hand (Kantone bzw. Gemeinden).

Unterstützung bei der Finanzierung von Nicht-Pflegeleistungen

Für nicht-pflegerische Leistungen bei der ambulanten wie auch bei der stationären Betreuung gibt es Unterstützung für die Betroffenen.

Je nach persönlicher finanzieller Situation können diese Leistungen gedeckt werden durch:

1. Privates Einkommen und Vermögen

  • AHV-Rente, Pensionskassenbezüge, 3. Säule oder Erspartes: Wichtig: Privates Vermögen über gewissen Freibeträgen wird ebenfalls als Einkommen angerechnet.

  • Langzeitpflege-Zusatzversicherung: Die Leistungen sind oft sehr unterschiedlich und die Prämien hoch. Wer die Prämie möglichst tief halten will, muss die Versicherung bereits früh abschliessen.

2. Unterstützung durch die öffentliche Hand

  • Ergänzungsleistungen (EL): Voraussetzung ist, dass die vorhandenen Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Es gibt folgende Kategorien:

    • Jährliche Leistungen (Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen)

    • Krankheits- und Behinderungskosten (z.B. für zahnärztliche Behandlungen oder Hilfsmittel)

  • Hilflosenentschädigung: Unabhängig vom Einkommen und Vermögen und zusätzlich zur AHV-Rente; für Pflegebedürftige, die in unterschiedlichem Masse bei sogenannten Lebensverrichtungen (Anziehen, Aufstehen, Essen etc.) auf Hilfe von Dritten angewiesen sind.

  • Assistenzbeitrag: Für Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten und eine dafür nötige Person einstellen möchten.

  • Sozialhilfe: Als letzte Möglichkeit kann unter Umständen das Sozialamt einspringen. Allerdings können Verwandte in direkter Linie (Eltern/Kinder) zur finanziellen Unterstützung verpflichtet werden.

Wie werden pflegende Angehörige entschädigt?

Wer sich um pflegebedürftige Verwandte kümmert, hat unter Umständen Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Die Betreuungsgutschrift wird auf die spätere AHV- oder IV-Rente angerechnet.

  • Erwerbsausfallentschädigung: Als Teil der EL können Pflegebedürftige für ihre pflegenden Verwandten eine Vergütung ihres entstandenen Erwerbsausfalls beantragen.

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